Tierbestattung: Wenn das geliebte Tier über die Regenbogenbrücke gehen muss

Wir lieben Tiere. Wir lieben unsere Pferde und Hunde und deswegen machen wir Produkte für Menschen, für die ihre Tiere wie Familienmitglieder sind. Was gibt es also Schlimmeres, als wenn das eigene Tier über die Regenbogenbrücke gehen muss und es dann nicht würdevoll verabschiedet werden kann. Deswegen übernehmen wir eine Tierbestattung im Rahmen unseres Haftpflichtschutz für dein Pferd und Hund, sollten diese bei einem Haftpflichtschaden tödlich verunglücken.

Im Rahmen eines Haftpflichtschadens übernehmen die Haftpflicht Helden (seit 2019 helden.de) die Einäscherung des Tieres

So sind wir gemeinsam mit der Tierbestatterin Lea Schenker auf die Idee gekommen, in unserem Haftpflichtschutz für Pferde und Hunde die Einäscherung von Tieren mit einzubinden. Das bedeutet also, wenn ein Pferd oder Hund im Rahmen eines Haftpflichtschadens tödlich verunglückt, übernehmen wir die Kosten einer würdevollen Einäscherung. Bei Pferden mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro und bei Hunden mit einem Höchstbetrag von 1.000 Euro.

Foto: Lea Schenker Tierbestattungen

Über das einäschern von Tieren in Deutschland

Die Gesetzeslage ließ es bis Februar 2017 in Deutschland nicht zu, dem eigenen Pferd eine würdevolle letzte Reise zu ermöglichen, wie es Hund und Katze längst zugestanden worden ist. Für diese Gesetzesänderung hat Lea Schenker jahrelang gekämpft und maßgeblich dazu beigetragen, dass dies nun möglich ist – zumindest rein theoretisch: „Nur, weil es nun „legal“ ist, heißt es nicht, dass auf einmal hunderte Pferdekrematorien eröffnet werden. Im Gegenteil, nach wie vor wird dieses Gesetz nicht offen kommuniziert oder Wege in der Praxis dafür geebnet. Zudem gibt es viele Hürden, die einen reibungslosen Ablauf gewährleisten können. Das fängt schon bei einem Amtstierarzt an, welcher vermutlich nur an Werktagen kommen könnte.“, so Lea Schenker. Dies sind unter anderem auch die Gründe, warum Lea Schenker auch weiterhin mit dem Pferdekrematorium Westerhout zusammenarbeitet, welches sich in der Nähe von Amsterdam befindet. Zum anderen blickt Lea auf eine jahrelange und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Krematorium Westerhout zurück. Mehr Infos zu Lea Schenker gibt es hier und zum Krematorium Westerhout gibt es hier.

Foto: Lea Schenker / Pferdekrematorium Westerhout

Wichtig! Wann wird eine Tierbestattung von den Haftpflicht Helden (seit 2019 helden.de) übernommen?

Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nur im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung für die Einäscherung deines Tieres aufkommen, also wenn dein Tier im Rahmen eines Haftpflichtschaden zu Tode gekommen ist. Todesursachen beim Pferd wie zum Beispiel eine Kolik, die durch Verstopfung ausgelöst worden ist, oder eine andere akute Erkrankung, sind keine Haftpflichtschäden und somit auch ausgeschlossen.

Ein mögliches Fallbeispiel ist, wenn du mit deinem Pferd ausreiten gehst und du fällst runter und dein Pferd läuft dann auf eine Straße vor einen LKW und verunglückt dabei tödlich. In diesem Falle kommen wir für den entstandenen Schaden auf, sowie für die Bestattung deines Pferdes. Hierbei ist der Haftpflichtschaden mit der Deckungssumme von 50 Millionen Euro und die Bestattung mit einer maximalen Summe von 3000 Euro abgedeckt. Die Selbstbeteiligung ist bei uns immer gleichbleibend, bei jedem Produkt – und für jeden Schadensfall 150 Euro.

Übersicht: Wann wird eine Tierbestattung von den Haftpflicht Helden (seit 2019 helden.de) übernommen?

Wenn dein Tier im Rahmen eines Haftpflichtschadens tödlich verunglückt und am Unfallort verstirbt oder eingeschläfert werden muss. Oder aber auch wenn es in Folge eines Haftpflichtschadens und dessen Auswirkungen eingeschläfert werden muss.

Ein Haftpflichtschaden wäre zum Beispiel, wenn dein Hund oder dein Pferd auf eine Straße vor ein Auto läuft, der PKW Fahrer oder das Fahrzeug einen Schaden erleiden und sich das Tier infolgedessen so stark verletzt, dass es „erlöst“ werden muss.

Ein Möglicher Fall wäre auch, wenn dein Pferd durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen des Reitstalls aus seiner Box oder Weide entkommt und dann auf eine Straße läuft und dadurch ein Personenschaden entsteht und das Pferd dabei tödlich verunglückt.

Wann wird eine Tierbestattung NICHT übernommen?

Wenn dein Tier aufgrund von Krankheit erlöst werden muss, wie zum Beispiel einer Kolik, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem Haftpflichtschaden steht.

Wenn dein Tier einen Unfall außerhalb eines Haftpflichtschadens hat. Das kann beim Pferd zum Beispiel ein Beinbruch sein, welcher beim „spielen“ auf der Weide zustande gekommen ist.

Wenn dein Tier durch äußere Einwirkung zu Tode kommt. Wie zum Beispiel durch ein Gewitter, Giftköder, Giftpflanzen oder andere fremde Außeneinwirkung.