KINDER IN DER FAMILIENHAFTPFLICHT – DAS MUSST DU WISSEN!

Die private Haftpflichtversicherung ist neben der Krankenversicherung die wichtigste Versicherung für Familien. Denn ohne private Haftpflichtversicherung haftet jeder für verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe selbst. Das kann im schlimmsten Fall sogar deine Existenz bedrohen. Für Familien gibt es besondere Tarife, die wegen des erhöhten Schadensrisikos der Kinder in manchen Fällen etwas mehr kosten als Haftpflichtversicherungen für Singles oder Paare.
Doch wann sind deine Kinder mitversichert?

Diese Frage stellt sich entweder, wenn deine Kinder sehr jung oder schon erwachsen und so gut wie aus dem Haus sind. Ob die private Haftpflichtversicherung deine Kinder auch in diesen beiden Lebensphasen versichert, erfährst du hier.

Kindern unter 7 Jahren kann keiner was

Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher für den angerichteten Schaden aufkommen muss (BGB § 823). Bei Kindern kommt es darauf an, ob sie überhaupt schon fähig waren, die Folgen ihres Handelns abzuschätzen. In Deutschland wird bei Kindern unter 7 Jahren angenommen, dass sie für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden können. Sie gelten daher als deliktunfähig.
Gegenüber deliktunfähigen Kindern kann kein Geschädigter einen berechtigten Schadensersatzanspruch vor Gericht durchsetzen. Du als Elternteil kannst auf die Deliktunfähigkeit deines Kindes verweisen. Sofern du deine Aufsichtspflicht (BGB § 832) nicht verletzt hast, kannst du auch nicht belangt werden.

Doch wie sieht es aus, wenn der Geschädigte ein Nachbar oder Freund ist? Logisch, dass du den Schaden dann schnell aus der Welt haben möchtest. Doch was ist, wenn du diesen nicht aus eigener Tasche bezahlen kannst?
Für diesen Fall ist es wichtig, dass deine private Haftpflichtversicherung die Schäden deliktunfähiger Kinder mitversichert.

Leistet die Familienhaftpflicht nun auch bei erwachsenen Kindern?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Jedes Bedingungswerk regelt den mitversicherten Kreis an Personen ein wenig anders.
Sind bei der Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert, dann spielt es zuerst einmal keine Rolle, ob es sich um leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt.
Allgemein gilt: deine Kinder sind während ihrer ersten Ausbildung über dich versichert. Haben sie ihre Ausbildung abgeschlossen und wohnen gleichzeitig noch zu Hause, dann gilt der Versicherungsschutz der Familienversicherung noch für ein weiteres Jahr.

Wie bekommt man nun alle möglichen Konstellationen unter einen Hut?

Gerade die ganz Kleinen sind schnell unachtsam und schon hat der Fußball die Fensterscheibe deines Nachbarn in Einzelteile zerlegt. Deine deliktunfähigen Kinder sind bei uns immer mitversichert. Du musst dir also keine Sorgen machen. Unser privater Haftpflichtschutz funktioniert immer automatisch als Familienversicherung – in Vertrag für alle.
Das bedeutet für dich: alle Personen, die mit dir verwandt sind und mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben, sind mitversichert. Das gilt sowohl für deine erwachsenen Kinder als auch für deine Eltern, die mit im Haushalt leben (!). Natürlich ist auch dein Partner / deine Partnerin versichert.

Was gilt nun, wenn deine Kinder ausziehen?

Folgende Grafik zeigt, wann deine Kinder (die älter als 18 Jahre und ausgezogen sind) noch mitversichert sind:

Sollten deine Kinder also ausziehen sind sie, solange sie zur Schule gehen oder ihre erste Ausbildung machen, mitversichert. Folgt der Ausbildung noch ein Studium oder dem Bachelor noch ein Master ohne Pause, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Verbringen deine Kinder nach dem Bachelorstudium zuerst Zeit mit anderen Jobs oder zum Beispiel einer Weltreise, dann entfällt der Versicherungsschutz. Sobald deine Kinder ihr erstes sozialversicherungspflichtiges Einkommen beziehen, müssen sie sich selbst versichern.
Gleiches gilt im Übrigen für freiwillige Dienste nach Schulabschluss.

Bekommen deine Kinder nach der Schule nicht gleich einen Ausbildungs- oder Studienplatz sind sie bis zu einem Jahr über dich versichert.

Bedenke: Andere Versicherer, andere Bedingungen (die hier genannten Regelungen gelten nur für den Haftpflichtschutz der Helden).

Auch Au-Pair oder Highschool Jahr versichert?

Planen deine Kinder einen Auslandsaufenthalt? Zum Beispiel ein Jahr an einer amerikanischen Highschool oder als Au-Pair? Auch dort gilt die Familienversicherung ohne Ausnahme.